Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen beginnt meist zwischen dem zehnten und zwölften Lebensjahr und dauert in der Regel drei bis vier Jahre.

Zu Beginn der kieferorthopädischen Behandlung werden diagnostische Unterlagen angefertigt (Röntgenbilder, Kieferabdrücke, Fotos). Nach der Auswertung dieser Unterlagen erstelle ich einen individuellen Behandlungsplan.

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung nicht immer vollständig von der Krankenkasse übernommen. Ausschlaggebend ist die Einstufung in die „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, kurz auch KIG genannt – das befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem. Dabei werden die zu behandelnden Zahn- oder Kieferfehlstellungen in einen Schweregrad von eins (kein akuter Behandlungsbedarf) bis fünf (dringend erforderliche medizinische Behandlung) eingestuft. Nur für die Schweregrade drei bis fünf erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.