Was erwartet Sie bei Ihrem ersten Besuch beim Kieferorthopäden?

Bei der Erstuntersuchung werde ich die Zähne und die Zahnstellung kontrollieren. Außerdem überprüfe ich die Lage der Kiefer zueinander. Zudem werden Muskulatur, Sprache, Zungenhaltung und die Kiefergelenke untersucht. Sollte eine Behandlung erforderlich sein, so sind ergänzende diagnostische Unterlagen erforderlich. Hierzu wird meistens ein weiterer Termin vereinbart. Zu den Unterlagen, die dann angefertigt werden gehören: Röntgenbilder, sowie Abdrücke und Fotos der Zähne.

Ich werte diese Unterlagen aus und entwickele eine individuelle Therapieplanung für Sie oder Ihr Kind, die bei einem anschließenden Termin detailliert besprochen wird.

Welchen Anteil der Kosten muss ich selbst bezahlen?

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind einerseits das Alter (das vierte Lebensjahr muss bei Frühbehandlungen vollendet sein, und das zehnte Lebensjahr sollte für die Hauptbehandlungen vollendet sein), und andererseits das Vorliegen einer deutlichen Zahn- bzw. Kieferfehlstellung.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nicht für die Behandlung jeder Fehlstellung, die seitens eines Zahnarztes oder Kieferorthopäden festgestellt wurde. Denn sie legen der Kostenübernahme einen eng gezogenen „Leistungskatalog“ zugrunde. Die kieferorthopädische Wissenschaft sieht diese Eingrenzung kritisch – manche Fehlstellung ließe sich mit einem frühen Behandlungsstart korrigieren, und kann einer unerwünschten Entwicklung sogar vorbeugen.

Die Einstufung der Zahn – und/oder Kieferfehlstellung erfolgt anhand der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)“. Diese gesetzliche Grundlage gilt seit dem 1. Januar 2002 und schreibt vor, welche kieferorthopädischen Behandlungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden und welche nicht. Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, anhand des KIG die Zahn- und/oder Kieferfehlstellung des Patienten im Rahmen der Erstuntersuchung einzustufen und dieses Ergebnis an die gesetzliche Krankenversicherung weiterzuleiten.

Die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten wird, wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, in zwei Teilen bezahlt: 80% der Behandlungskosten übernehmen die Krankenkassen – 20% (beim zweiten Kind 10%) müssen die Eltern sozusagen „vorstrecken“. Diese 20% bekommen sie nach Abschluss der Behandlung aber erstattet. Diese 20% sind also keine „Zuzahlung“, sondern sollen als Motivation angesehen werden, das Kind dabei zu unterstützen, sich an die Behandlungsverabredungen zu halten, damit die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Von „Mehrkosten“ spricht man, wenn Eltern Behandlungsverfahren oder Techniken auswählen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind. Diese Kosten werden privat abgerechnet.

Sie sehen schon, die Kostenfrage ist nicht einfach pauschal zu beantworten, weil viele Faktoren eine Rolle spielen. Daher mein Tipp: vereinbaren Sie einen Termin in meiner Praxis und lassen Sie sich beraten – bei Kieferorthopäden ist guter Rat nicht teuer.

Ist eine kieferorthopädische Behandlung auch beim Erwachsenen möglich?

Zahnfehlstellungen lassen sich in jedem Alter korrigieren, es bedarf hier nur einer angepassten Technik. Auch im Erwachsenenalter kann eine Fehlstellung funktionell und ästhetisch stören. Es gibt viele erwachsene Patienten, die in ihrer Kindheit nicht die Gelegenheit für eine kieferorthopädische Behandlung hatten. Bei älteren und alten Patienten können vielfältige kieferorthopädische Verfahren die Stabilität und Gesundheit einer Zahnersatzversorgung, beispielsweise mit Implantaten, deutlich verbessern. Auch für Patienten mit chronischen Kopfschmerzen kann, wenn die Ursache im Mund liegt, eine kieferorthopädische Therapie Linderung oder Abhilfe schaffen. Vereinbaren Sie einen Termin, und lassen Sie sich beraten, wie ich Ihnen helfen kann.

Kann ich von der Spange eine Nickel-Allergie bekommen?

Aktuelle Studien verneinen das. Man muss wissen, dass ein Nickel-Kontakt mit der Haut etwas anderes ist als Nickel-Kontakt mit der Schleimhaut. Eine Studie am Universitätsklinikum Bonn zeigte, dass Zahnfleisch und Mundschleimhaut den Kontakt mit Nickel problemlos tolerieren, während es bei Kontakt mit der Haut zu entzündlichen Reaktionen kam. Es sieht sogar so aus, dass eine kieferorthopädische Behandlung mit einer nickelhaltigen Zahnspange einer allergischen Hautreaktion auf diesen Stoff vorbeugen kann. Der Körper werde, so die Wissenschaftler, desensibilisiert – ohne die Mundschleimhaut zu belasten. Dieser „Allergie-Vorbeuge-Effekt“ wird aktuell in weiteren Studien untersucht.